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Wir sind für Sie da – auch wenn Sie Ihre Absturzsicherungen nicht bei uns gekauft haben. Die mindestens einmal jährlich von der BGR 198 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz vorgeschriebene Prüfung bieten wir herstellerunabhängig für alle Absturzsicherungen an. - Unser Prüfdienst ist auf die Prüfung von Absturzsicherungen sämtlicher Hersteller eingerichtet.
- Unsere Spezialisten prüfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Absturzsicherungen werden mit einem Prüfzeugnis als Nachweis für die durchgeführte Sicherheitsprüfung versehen.
- Sind in der Gebrauchsanweisung keine Angaben zur maximalen Nutzungsdauer enthalten, so sind Gurte gem. BGR 198 nicht länger als 8 Jahre, Verbindungsmittel nicht länger als 6 Jahre zu verwenden. Produkte mit abgelaufener Nutzungsdauer (siehe Herstellerjahr am Produkt) werden nicht mehr geprüft.
Hinweis für Unternehmer bei Verwendung von Fallschutzprodukten Der Unternehmer muss Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen lassen. Für die Benutzung von Auffang- und Rückhaltegurtsystemen sind die jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien zu beachten. Außerdem muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Siehe auch BGR 198 und BGR 515. Folgende Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz werden für Sie durch ausgewählte Servicepartner geprüft: - Auffanggurte EN 361
- Karabinerhaken EN 362
- Haltegurte sowie Halteseile, EN 358
- Verbindungsmittel EN 354/355
- Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung EN 353-2
- Anschlagschlingen, EN 795
- IKAR Höhensicherungsgeräte EN 360/1496
- Falldämpfer, Anschlagpunkte, Anschlageinrichtungen
- Seile, Seilklemmen, Seilrollen
Folgende Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz werden für Sie durch ausgewählte Servicepartner geprüft: - Höhensicherungsgeräte allgemein
- Seilsysteme zur Absturzsicherung auf Ihrem Dach, Fassaden etc.
Die Grundlagen der Prüfung sind hierfür u.a. die Angaben des jeweiligen Herstellers, die PSA-Benutzerverordnung und die BGR 198/ DGUV 312-906
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